FEM 4.004-Prüfung – mit Sicherheit STILL.
Mindestens einmal pro Jahr – so will es bekanntlich der Gesetzgeber – muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung nach der Vorschrift für Flurförderzeuge (BGV D 27 ) durchgeführt werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.
STILL arbeitet darum auch bei der FEM 4.004-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbericht festgehalten. |  |

MATERIAL IM HÄRTETEST.Die FEM 4.004-Prüfung erstreckt sich auf die Beurteilung des allgemeinen Zustandes des Flurförderzeuges und seiner Ausrüstung. Insbesondere stehen auf dem Prüfstand:
- Lenkung, Bremsen, Räder, Bedienelemente und Antrieb
- Hydraulische Anlage, Hubgerüst, Hubketten, Lastaufnahmemittel (Gabel etc.)
- Fahrerschutzdach


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