Allgemeine Logistikbedingungen
1. Einleitung – Warum wir Logistikbedingungen definieren
1.1 Vorwort
Die KION Group ist mit ihren Konzerngesellschaften ein weltweit führender Anbieter von Gabelstaplern, Lagertechnik und damit verbundenen Dienstleistungen sowie Supply-Chain-Lösungen. Der Konzern ist in Europa der größte Hersteller von Flurförderzeugen, weltweit die Nummer zwei in der Herstellung von Gabelstaplern (Segment Industrial Trucks & Services, kurz ITS) und zudem führender Anbieter von Supply- Chain-Lösungen, Automatisierungstechnologie und Softwarelösungen (Segment Supply Chain Solutions, kurz SCS). Die weltbekannten Marken der KION Group zählen zu den Branchenbesten. KION hat Niederlassungen, Forschungszentren, Vertriebs- und Aftersales-Stellen in Europa, Nord- und Südamerika sowie in Asien und Australien. Starkes Wachstum, zunehmender Wettbewerb und die Globalisierung haben ein weltweites Netzwerk mit LIEFERANTEN hervorgebracht, das zu einem strategischen Erfolgsfaktor für die KION Group geworden ist. Die KION Group ist deshalb auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit zuverlässigen, kundenorientierten, leistungsfähigen und verbesserungsorientierten LIEFERANTEN angewiesen, die ebenfalls nach transparenten und effizienten Lieferketten mit ihren LIEFERANTEN streben.
1.2 Geltungsbereich
Die KION ITS EMEA Allgemeinen Logistikbedingungen ("LTC") bestimmen die Bedingungen für die Lieferung von Produkten an das ITS Segment der KION Group (nachfolgend "KION" genannt) durch ihre LIEFERANTEN. In diesem Dokument werden alle Aspekte der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem LIEFERANTEN und KION von der Entwicklungsphase des Produkts bis hin zur Serienproduktion sowie für das Ersatzteilgeschäft festgelegt. Darüber hinaus beschreiben die LTC, wie KION die Zusammenarbeit mit ihren LIEFERANTEN bewertet und verbessert.
Die Regelungen der LTC gelten ergänzend zu allen weiteren mit dem LIEFERANTEN getroffenen Vereinbarungen über die Lieferung und den Einkauf von Produkten durch KION (z. B. Rahmenvertrag). KION bestellt ausschließlich unter Zugrundelegung der LTC. Entgegenstehende, hiervon abweichende oder zusätzliche Bedingungen des LIEFERANTEN erkennt KION nicht an, außer KION hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die stillschweigende Annahme von Lieferungen oder Leistungen des LIEFERANTEN sowie Zahlungen von KION stellen kein Einverständnis mit entgegenstehenden, abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des LIEFERANTEN dar.
Die LTC gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Konzerngesellschaften von KION in der EMEA- Region gemäß § 15 ff. Aktiengesetz, sofern sie Teil des ITS Segments von KION sind. Zurzeit gehören dazu namentlich die folgenden Standorte:
- KION Warehouse Systems GmbH: Fahrzeug-Montage in Reutlingen (DE)
- KION Polska sp. z.o.o.: Fahrzeug-Montage in Kołbaskowo (PL)
- Linde Material Handling GmbH: Fahrzeug-Montage in Aschaffenburg (DE) und Ersatzteilzentrum in Kahl am Main (DE)
- Linde Pohony s.r.o.: Fahrzeug-Montage in Stříbro (CZ) und Komponentenwerk in Český Krumlov (CZ)
- STILL GmbH: Fahrzeug-Montage in Hamburg (DE) und Ersatzteilzentrum in Hamburg (DE)
- STILL S.p.A.: Fahrzeug-Montage in Luzzara (IT)
- Fenwick-Linde Opérations SAS: Fahrzeug-Montage in Châtellerault (FR)
- Fahrzeugbau GmbH Geisa: Komponentenwerk in Geisa (DE)
- Eisengießerei Dinklage GmbH: Komponentenwerk in Dinklage (DE)
- Eisenwerk Weilbach GmbH: Komponentenwerk in Weilbach (DE)
Darüber hinaus gelten die LTC für alle Gesellschaften von KION, die als Dienstleister für die zuvor erwähnten Gesellschaften (z. B. verbundene Logistikdienstleister) tätig sind.
Es kann erforderlich sein, dass KION die LTC aufgrund sich ändernder Bedingungen aktualisieren muss. Der LIEFERANT ist verpflichtet, die jeweils aktualisierte Version der LTC unter https://www.kiongroup.com/de/Über-uns/Lieferanten/ zu prüfen.
2. Ziele – Wozu wir uns verpflichten
2.1 Korrekte Auftragsabwicklung
Für KION ist ein Auftrag nur dann ordnungsgemäß erfüllt, wenn der LIEFERANT gemäß den folgenden Anforderungen liefert:
- Richtiges Produkt: Der LIEFERANT muss das im Auftrag genannte Produkt liefern. Hierzu zählt, sofern von KION näher definiert, auch die Verpackung.
- Richtige Menge: Der LIEFERANT muss die im Auftrag genannte Menge liefern. Hierzu zählt auch die richtige Menge pro Ladungsträger oder Handling Unit.
- Richtige Qualität: Alle gelieferten Produkte müssen die Qualitätsanforderungen erfüllen (weitere Informationen zu unseren Qualitätsanforderungen finden Sie in der Qualitätssicherungsvereinbarung).
- Richtiger Zeitpunkt: Der LIEFERANT muss zu dem im Auftrag genannten Zeitpunkt liefern. Damit einhergehend sind auch vorzeitige Lieferungen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung unzulässig.
- Richtiger Ort: Der LIEFERANT muss an den im Auftrag genannten Ort liefern.
- Richtige Kosten: Der LIEFERANT muss zu den im Auftrag genannten Kosten liefern. Hierzu zählen auch
- Logistikkosten, wie die Kosten für Verpackung, Transporte oder das Handling.
- Richtige Informationen: Der LIEFERANT muss alle Informationen zur Verfügung stellen, die für eine
reibungslose Auftragsabwicklung durch KION erforderlich sind. Hierzu zählen die Bereitstellung der richtigen Informationen (z. B. Auftragsbestätigung, Lieferschein), aber auch die Verwendung des richtigen Informationsmediums (z. B. EDI oder Etikett) - Richtige Reihenfolge: Falls von KION gefordert, muss der LIEFERANT in der im Auftrag genannten Reihenfolge liefern.
Um die Zusammenarbeit zwischen KION und dem LIEFERANTEN kontinuierlich zu verbessern und zukünftige Vergabeentscheidungen von KION zu unterstützen, wird die Leistung des LIEFERANTEN und die Erfüllung der oben genannten Anforderungen von KION kontinuierlich verfolgt (siehe Abschnitt 4.6).
Der LIEFERANT muss – gemäß dem „Null-Fehler-Prinzip“ – seine Zulieferprozesse so gestalten, dass fehlerhafte Lieferungen vermieden werden. Im Gegenzug verpflichtet sich KION, dem LIEFERANTEN alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich sind.
2.2 Gemeinsame Verpflichtungen
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit haben KION und die LIEFERANTEN gemeinsam die folgenden Verpflichtungen:
Verpflichtungen von KION:
- zusammen mit dem LIEFERANTEN nach Exzellenz streben
- den LIEFERANTEN begleiten und ihnen Fortschrittlichkeit ermöglichen
- eine echte Partnerschaft mit ihren LIEFERANTEN aufbauen und erhalten
- den LIEFERANTEN zu einem aktiven und festen Bestandteil der Tätigkeiten der KION Group machen
Verpflichtungen des LIEFERANTEN:
3. Kommunikation – Wie wir Informationen austauschen
3.1 Ansprechpartner
Der LIEFERANT und KION definieren feste Personen, die als Ansprechpartner dienen. Der LIEFERANT legt seine Ansprechpartner namentlich unter Angabe der Position, E-Mail-Adresse, der Bürofestnetz- und Mobiltelefonnummer sowie einer Telefonnummer für Notfälle fest.
Der LIEFERANT bleibt während der Produktionszeiten des belieferten KION Werkes über die Notfall-Hotline erreichbar. Der Notfallkontakt muss sich mit Entscheidungsträgern in Verbindung setzen können (z. B. Logistik- und Werksleitung), die sofortige Notfallmaßnahmen genehmigen dürfen.
Der LIEFERANT ist dafür verantwortlich, dass diese Ansprechpartner in den von KION für diese Zwecke zur Verfügung gestellten Datenbanken stets auf dem aktuellen Stand sind.
3.2 Kommunikationsform
Die zentrale Kommunikationssprache ist Englisch. Der LIEFERANT und KION können jedoch auch vereinbaren, die Sprache des zu beliefernden KION Werks zu verwenden.
Für eine konstruktive Zusammenarbeit kommunizieren KION und ihre LIEFERANTEN folgendermaßen:
- zielgerichtet,
- präzise,
- faktenbasiert
- objektiv,
- zeitnah,
- unaufgefordert.
3.3 Mitteilungspflichten für wesentliche Änderungen in der Lieferkette
Bei wesentlichen Änderungen in der Lieferkette des LIEFERANTEN ist der LIEFERANT verpflichtet, KION unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt insbesondere für:
- Änderungen im ERP-System,
- die Verlagerung der Produktion,
- Änderungen der Produktionstechnologie,
- neue Produktionsstätten,
- Änderungen in der betrieblichen Organisation,
- Änderungen von Zulieferern des LIEFERANTEN,
- Änderungen in Datenaustauschprozessen (z. B. EDI),
- die Auslagerung von Bearbeitungsschritten.
3.4 Hilfsmittel und Technologien
Voraussetzung für eine Lieferbeziehung mit KION ist die Übermittlung von Informationen per elektronischem Datenaustausch (EDI). Der LIEFERANT ist dazu verpflichtet EDI zu nutzen, um Informationen von KION zu empfangen und Informationen an KION zu senden. Informationen zu technischen Anforderungen und zugelassenen Austauschformaten sind unter www.kiongroup.com/EDI verfügbar. Falls eine direkte Verbindung nicht möglich ist, können Daten auch über die Internetplattform SupplyOn (verfügbar unter www.supplyon.com) übertragen werden.
Dabei werden insbesondere die folgenden Geschäftsabläufe mit EDI-Unterstützung durchgeführt:
- Übertragung von Lieferplanabrufen
- Bestellungen von Ersatzteilen
- Bestellungen von konfigurierbaren Materialien (KMAT)
- Verbrauchsprognosen von konfigurierbaren Materialien (KMAT)
- Versandanzeigen
- Rechnungen
- Auftragsbestätigungen/Auftragsrückmeldungen
- Bestandsmeldungen
- Gutschriften
Hat der LIEFERANT keine bestehende EDI-Verbindung zu KION, muss ein Zeitplan für die Einführung von EDI vereinbart und durch den LIEFERANTEN entsprechend umgesetzt werden. Der späteste für eine Zusammenarbeit mit KION akzeptierte Umsetzungszeitpunkt ist 12 Monate nach Beginn der Lieferantenbeziehung. Der LIEFERANT trägt alle für die Einrichtung oder den Betrieb einer EDI-Verbindung anfallenden Kosten.
Wenn KION und der LIEFERANT schriftliche Informationen außerhalb von EDI-Verbindungen austauschen (z. B. gedruckte Unterlagen wie Lieferscheine oder Etiketten), ist der LIEFERANT dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Informationen maschinenlesbar sind. Der Austausch handschriftlicher Informationen ist generell unzulässig.
4 Prozesse – Wie wir zusammenarbeiten
4.1 Auftragsabwicklung und -prognose
4.1.1 Allgemeine Anforderungen
Der LIEFERANT muss in Bezug auf seine Auftragsabwicklung durchgehende Transparenz gewährleisten. Der LIEFERANT muss im Rahmen seiner Produktion zudem jederzeit in der Lage sein, seine Komponenten zu identifizieren (Charge, Baureihe usw.), und ist gefordert, die KION Group immer nach dem FIFO-Prinzip zu beliefern. Der LIEFERANT verpflichtet sich darüber hinaus, eine von KION geforderte kurzfristige Erhöhung nach bestem kaufmännischen Ermessen zu erfüllen.
Sofern nicht anders einvernehmlich schriftlich vereinbart, bezieht sich der in den Aufträgen genannte Termin auf den Zeitpunkt des Eintreffens der Produkte auf dem Werksgelände der auftraggebenden Gesellschaft („Ankunftstag“). Vorzeitige Lieferungen sind ohne vorherige schriftliche Vereinbarung untersagt. Gleiches gilt für Mindestbestellmengen.
An gesetzlichen Feiertagen oder während Haupturlaubszeiten hat der LIEFERANT seine Kapazitäten so zu planen, dass sie den Bedarf der KION Werke unabhängig von eigenen Ruhetagen decken.
4.1.2 Lieferpläne
Erfolgt die Auftragsabwicklung mit Hilfe von Lieferplänen, erhält der LIEFERANT wöchentlich einen aktualisierten Lieferplanabruf per EDI oder WebEDI von KION.
Der Lieferplanabruf beschreibt die benötigte Menge, den geforderten Lieferort sowie den vorgeschriebenen Liefertermin im Werk. Dabei enthält der Lieferplanabruf eine Vorschau von mehreren Monaten und eine sogenannte „Frozen Zone“.
Die in der „Frozen Zone“ angegebenen Mengen und Liefertermine schaffen rechtlich bindende Kaufverträge, wenn der LIEFERANT nicht innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Lieferplanabrufs widerspricht. Änderungen von Mengen und Lieferterminen innerhalb dieses Zeitraums bedürfen der gegenseitigen Zustimmung von KION und dem LIEFERANTEN.
Im Anschluss an die „Frozen Zone“ sind die Mengen und die Liefertermine flexibel und können sich in Abhängigkeit des KION Bedarfs ändern (sogenannte „Vorschau“). Für die ersten 3 aufeinanderfolgenden Kalendermonate eines Lieferplanabrufs (einschließlich der „Frozen Zone“) verpflichtet sich KION, die angegebenen Mengen zu übernehmen und/oder zu erstatten („Produktabnahmegarantie“). Für die ersten 6 aufeinanderfolgenden Kalendermonate (einschließlich der „Frozen Zone“ und des Zeitraums der „Produktabnahmegarantie“) verpflichtet sich KION darüber hinaus, den Wert der nicht genutzten Rohstoffe zu erstatten.
In beiden Fällen erfolgt die Übernahme bzw. Erstattung nur wenn der jeweilige Lieferplan ausläuft, eine entsprechende Rechnung gestellt wurde und unter der Voraussetzung, dass die Differenz zwischen den prognostizierten Aufträgen und den rechtlich bindenden Aufträgen während der Laufzeit des jeweiligen Lieferplans nicht ausgeglichen wurde.
Termine und Mengen nach dem Zeitraum der „Übernahmegarantie“ für Rohstoffe dienen ausschließlich zu Prognosezwecken und sind nicht rechtlich bindend.
Der LIEFERANT ist dazu verpflichtet, seine Produktionskapazitäten entsprechend den rollierenden Lieferplanabrufen zu planen und anzupassen. Sollte der LIEFERANT nicht in der Lage sein, Mengen und/oder Liefertermine innerhalb der ersten 6 Monate eines Lieferplanabrufs einzuhalten, hat der LIEFERANT die auftraggebende Gesellschaft unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Bei Lieferplänen sind Auftragsbestätigungen nicht erforderlich.
4.1.3 Einzelbestellungen
Bei Einzelbestellungen erteilt KION den Auftrag per EDI, WebEDI oder E-Mail. Jeder Auftrag enthält individuelle Vereinbarungen hinsichtlich Lieferort, -termin, -menge und -preis.
In einigen Fällen können Einzelbestellungen einen spezifischen Auftragsbezug in Form von fortlaufenden Nummern haben (z. B. Sequenznummer). Der LIEFERANT hat zu gewährleisten, dass diese Nummern an allen betroffenen Ladungsträgern leicht erkennbar sind.
Der LIEFERANT ist bei Einzelbestellungen grundsätzlich dazu verpflichtet, Auftragsbestätigungen zu versenden. Die Auftragsbestätigungen begründen rechtlich bindende Liefer- und Abnahmepflichten zwischen KION und dem LIEFERANTEN.
4.1.4 Konsignationslager/Vendor-managed Inventory
Der LIEFERANT kann aufgefordert werden, ein Konsignationslager im KION Werk vor Ort oder in einem nahe gelegenen Außenlager bereitzustellen. Dieser Bestand ist Eigentum des LIEFERANTEN.
Die Regelungen für die Verwaltung des Konsignationslagers werden durch das KION Werk vor Ort mit dem LIEFERANTEN unter Berücksichtigung des Konsignationsvertrags bestimmt. Die Auftragsabwicklung erfolgt meist nach dem Bestellpunktverfahren (Min-/Max-Definition). Änderungen im Bedarf werden dem LIEFERANTEN durch das KION Werk vor Ort mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt.
Im Fall von Vendor-managed Inventory ist der LIEFERANT darüber hinaus für die Bestandsführung verantwortlich. Im Gegenzug stellt KION regelmäßige Aktualisierungen über den aktuellen Lagerbestand und einen Minimum-Maximum-Korridor für die zu erwartenden Bedarfe bereit.
4.2 Verpackung
4.2.1 Verpackungsspezifikationen
Der LIEFERANT arbeitet mit KION zusammen, um ein Verpackungskonzept zu entwickeln, zu prüfen und umzusetzen, das den folgenden Gestaltungskriterien entspricht:
- Recycelbare, nicht gemischte Verpackungen werden bevorzugt.
- Alle wirtschaftlichen Aspekte der Logistik werden berücksichtigt (Transportkosten, Handling, Losgrößen usw.).
- Verpackungsmaterial und -einlagen sind auf das Notwendigste reduziert und werden durch den LIEFERANTEN zur Verfügung gestellt.
- Pro Teilenummer ist nur eine Verpackungseinheit zulässig.
- Alle Sicherheits- und Qualitätsaspekte werden berücksichtigt. Insbesondere:
- muss die Ladung immer an den Paletten befestigt werden;
- muss Kunststofffolie, die zur Sicherung der Ladung verwendet wird transparent sein;
- werden beschädigte Verpackungen zurückgewiesen;
- die Produkte sind vor Beschädigungen geschützt
- die Stapelbarkeit ist gewährleistet (mindestens 2 Ladungsträger können übereinandergestapelt werden);
- Erfolgt der Auftrag aus dem KION Ersatzteilgeschäft, ist der Lieferant verpflichtet, in neutraler Verpackung zu liefern.
Verpackungs- und Behälterfüllmengen werden grundsätzlich durch KION festgelegt. Bei Einwegverpackungen muss der LIEFERANT eine Füllmenge festlegen, die ein Umpacken in einen geeigneten Standardbehälter im KION Werk vor Ort ohne erhöhten Aufwand ermöglicht (d. h. Ziel: 1:1- Umpacken in Kleinladungsträger).
Die Ergebnisse der Verpackungsspezifikation werden in Verpackungsanweisungen bzw. -datenblättern festgehalten. Im Vorfeld der Lieferbeziehung hat der LIEFERANT eine schriftliche Verpackungsanweisung vorzulegen oder die KION Verpackungsanweisung als verbindlich zu bestätigen. Liegt eine Verpackungsanweisung vor und weicht die für eine Lieferung verwendete Verpackung von der Beschreibung ab, behält sich KION das Recht vor, die Waren zurückzusenden oder dem LIEFERANTEN dadurch entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
4.2.2 Verwendung von Mehrwegbehältern
Bei Verwendung von Mehrwegbehältern wird die erforderliche Anzahl von Behältern durch den LIEFERANTEN gemeinsam mit dem KION Werk vor Ort berechnet. Über die gemeinsame Berechnung hinausgehend benötigte Behältermengen (z. B. für die Steigerung der Produktivität beim LIEFERANTEN) sind vom LIEFERANTEN auf eigene Kosten zu bestellen.
Der LIEFERANT ist verpflichtet, für alle Prozesse der Leergutverwaltung das KION Webportal zu nutzen. Dies gilt insbesondere für:
- den Abruf von Behältern,
- die Bestätigung von empfangenen und versendeten Behältern,
- die Bestandsaufnahme und den Kontenabgleich.
Nach dem ersten Abruf prüfen der LIEFERANT und das Werk der KION Group bei jeder Annahme und beim Versand, ob die Behälter unbeschädigt und sauber sind. Ein Problem, das den Behälter für den normalen Gebrauch untauglich macht, muss unverzüglich dokumentiert und gemeinsam gelöst werden. Die verursachende Partei hat die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz zu tragen.
Tritt im Laufe des operativen Geschäfts ein Mangel an Behältern auf, wird der LIEFERANT aufgefordert, das betroffene KION Werk in Kenntnis zu setzen. Zudem darf der LIEFERANT nur dann andere Verpackungsarten verwenden, wenn dies durch das KION Werk vor Ort schriftlich bestätigt wurde. Unangekündigte Lieferungen von Mehrwegbehältern, die nicht im Standardverpackungskatalog des KION Werkes vor Ort aufgeführt sind, werden nicht berücksichtigt und kostenpflichtig entsorgt.
Das KION Werk vor Ort ist für die Reinigung der Behälter verantwortlich. Der LIEFERANT ist verpflichtet, die Behälter sauber zu halten und angemessen zu lagern.
Der LIEFERANT muss sein Konto im Webportal regelmäßig mit den physischen Beständen abgleichen. Das KION Werk vor Ort initiiert darüber hinaus regelmäßig eine formale Bestandsaufnahme. Bei Differenzen muss der LIEFERANT KION in Kenntnis setzen und die Kosten für die Neubeschaffung von Behältern übernehmen.
In einzelnen Fällen schließen KION Werke getrennte Leergutvereinbarungen ab. In diesem Fall ist eine unterzeichnete Leergutvereinbarung Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Fordert KION den LIEFERANTEN auf, eine Leergutvereinbarung zu unterzeichnen und kommt der LIEFERANT dieser Aufforderung nicht nach, so gilt die Vereinbarung mit Beginn der Nutzung der Mehrwegbehälter automatisch.
4.3 Transport
4.3.1 Verantwortlichkeiten
Verantwortlichkeiten, Kosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport und der Lieferung von Produkten werden durch die vereinbarten Incoterms festgelegt. Der von KION bevorzugte Incoterm ist „Free Carrier“ (FCA, Incoterms 2020), wobei der Transport durch den Logistikdienstleister der KION Group (URBAN Transporte GmbH) durchgeführt wird. Ausnahmen davon bedürfen einer schriftlichen Zustimmung.
4.3.2 Kennzeichnung von Ladungsträgern
Sofern mit KION nicht anders vereinbart, ist der LIEFERANT verpflichtet, jeden Ladungsträger und jede Gruppe von Ladungsträgern gemäß den Standards Odette OTL1/Galia ETI1 oder der Norm VDA 4902/4 zu kennzeichnen.
Alle Etiketten, Schilder oder sonstigen Kennzeichnungen auf Mehrwegverpackungen müssen leicht ablösbar sein. Wenn die Verpackungseinheiten durch eine Schutzfolie geschützt sind, müssen die Kennzeichnungen zusätzlich außerhalb auf der Folie angebracht werden.
Grundlegende Anforderungen
Norm: UCC EAN 128 oder 39
Länge: 210 mm (siehe Anlage)
Höhe: 74 oder 148 mm (siehe Anlage)
Träger: Direkt lesbar durch den Staplerfahrer und dessen Barcode-Lesegerät, ohne Entfernen von Streifen und Verpackung
Eigenschaften: Lesbar durch den Staplerfahrer und das Barcode-Lesegerät auf bis zu einem Meter Entfernung, Barcode und relevante Informationen auf einer glatten Oberfläche
4.3.3 Lieferscheine und Transportdokumente
Der LIEFERANT muss sicherstellen, dass jeder Lieferschein mindestens die folgenden Angaben enthält:
- Name des LIEFERANTEN und Absenderadresse
- LIEFERANTEN-Nummer, wie sie im jeweiligen belieferten KION Werk vergeben wurde
- Empfängeradresse (beliefertes Werk, z. B. Entladestelle gemäß Abruf)
- Teilenummer von KION
- Zeichnungsindex
- Gesamtmenge pro Teilenummer
- Lieferscheinnummer, auch als Barcode auf dem Lieferschein gedruckt
- Auftragsnummer von KION oder Abrufnummer mit Positionszeile
- Auf gedruckten Lieferscheinen: Anzahl und Art der Verpackungen mit KION Behältercode für Mehrwegverpackungen sowie Anzahl der verwendeten Tauschpaletten pro Auftrag
Darüber hinaus ist der LIEFERANT verpflichtet, alle für den Zoll erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.3.4 Erstellen von Transportaufträgen
Im Regelfall wird der Transport durch den LSP von KION geplant, gesteuert und durchgeführt. Der LIEFERANT wird bei Beginn der Lieferbeziehung über den Transportablauf (Registrierung, Abholung, Lieferung, Lieferdauer usw.) und die Ansprechpartner in Kenntnis gesetzt.
LIEFERANTEN sind dazu verpflichtet, rechtzeitig (vor der Abholung) über alle wesentlichen Transportdetails zu informieren, wozu Folgendes gehört:
- Adressen
- Art der Waren
- Bruttogewicht
- Abmessungen und benötigte Lademeter
- Kennzeichnungen
- Nummerierung
- Mengen und Verpackungsart
- Wert der Waren
- Lieferzeiten
- gesetzliche Pflichten und Sicherheitsvorschriften (Zoll, Außenwirtschaftsverordnungen und gesetzliche Sicherheitspflichten)
- besondere technische Anforderungen an das Transportmittel (Stapeln) und besondere Ladungssicherungsmittel
Transportaufträge sind durch die LIEFERANTEN ausschließlich in den von KION zur Verfügung gestellten Webportalen (URBAN Supply System oder SupplyOn) oder durch die Übermittlung eines Forwarder Pickup Advice (FPA) per EDI zu erstellen. Der LSP von KION setzt sich mit dem jeweiligen Antragsteller des Transports in Verbindung, um den Abholtermin zu bestätigen.
4.3.5 Versand- und Transportanzeige
Für jede Sendung (nicht vom KION Dienstleister durchgeführter Transport) bzw. Abholung (vom KION Dienstleister durchgeführter Transport) hat der LIEFERANT ein Lieferavis (auch Advanced Shipping Notice, kurz ASN) an KION zu senden.
ASNs müssen vom LIEFERANTEN zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abholung/des Versands der Ware ab Werk an KION übermittelt werden.
4.3.6 Wareneingang
Wird ein Transport nicht durch den Logistikdienstleister URBAN der KION Group abgewickelt, muss entweder der LIEFERANT oder der Spediteur Zeitfenster für das Entladen bei den empfangenden KION Standorten buchen. Dabei müssen die von der empfangenden Gesellschaft vorgegebene Anmeldeplattform sowie die zulässigen Zeitfenster zu jederzeit eingehalten werden.
4.3.7 Sicherheit
Der LIEFERANT muss die Sicherheit seiner Zulieferkette gewährleisten und ist dafür verantwortlich, die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Lizenzen oder Genehmigungen nachzuweisen. Der LIEFERANT hat die Produkte sicher und gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen (z. B. für Luftfracht) zur Verladung bereitzustellen.
Im Falle des Incoterm „Free Carrier“ (FCA, Incoterms 2020) ist der LIEFERANT für die Verladung der Ware verantwortlich. Dazu gehört auch die Sicherung der Ladung mit geeigneten Ladungssicherungsmitteln. Während des Be- und Entladens des Fahrzeugs müssen alle beteiligten Personen persönliche Schutzausrüstung tragen.
4.4 Beginn und Ende der Produktion
KION erwartet von seinen LIEFERANTEN eine erhöhte Flexibilität in der Ramp-up- und Phase-out-Phase. Liefermengen und -termine, die verantwortlichen Ansprechpartner sowie ein geeignetes Steuerungskonzept sind rechtzeitig zwischen KION und dem LIEFERANTEN abzustimmen.
Nach Einstellung der Produktion eines KION Produkts, sind die LIEFERANTEN dazu verpflichtet, Produkte, die als Ersatzteil Bestandteil des KION Produktportfolios werden, zu angemessenen Marktpreisen für mindestens weitere 12 Jahre zu liefern.
4.5 Logistikkosten
Der LIEFERANT ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Transport- und Verpackungskosten in seinen Rechnungen gesondert auszuweisen. Ist ein anderer Incoterm als „Free Carrier“ (FCA, Incoterms 2020) vereinbart, sind Transportkosten alle die Kosten, die zusätzlich anfallen, um den vertraglich vereinbarten Lieferzustand herzustellen. Darin sind ausdrücklich Kosten für den Transport von Leerbehältern, Kosten für die Beschaffung von Behältern und Kosten für externe Lager und das Handling enthalten.
Darüber hinaus behält sich der KION Einkauf das Recht vor, eine Kostenübersicht für den LIEFERANTEN- internen Logistikaufwand anzufordern. Dies gilt insbesondere für:
- Schutzmaterial
- Handling (z. B. Umwickeln)
- Zusätzliches Einwegmaterial
- Kennzeichnung von Teilen und Behältern
- Verladung auf den Ladungsträger und Ladungssicherungsaufwand
4.6 Logistikqualität
4.6.1 Erkennen und Melden von Logistikfehlern
KION erwartet vom LIEFERANTEN eine vollständig korrekte Auftragsabwicklung (siehe Abschnitt 2.1). Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, wird jede Abweichung davon als Logistikfehler gewertet, von KION erfasst und intern ausgewertet, was wiederum zu Logistikbeschwerden führen kann.
Der LIEFERANT wird auf zwei verschiedene Arten über Logistikbeschwerden in Kenntnis gesetzt:
- Logistikfehler können das Eskalationsverfahren für KION Lieferanten auslösen (siehe Abschnitt 4.6.2). In diesem Fall wird der LIEFERANT von KION kontaktiert und ist zur sofortigen Mitarbeit verpflichtet.
- Logistikfehler wirken sich auf die Leistungsbewertung des LIEFERANTEN aus (siehe Abschnitt 4.6.3). Diese Bewertung kann dem LIEFERANTEN von KION monatlich zur Verfügung gestellt werden. Sollte die Leistungsbewertung unter einen Schwellenwert fallen, wird das Eskalationsverfahren für KION Lieferanten ausgelöst.
4.6.2 Beschwerdemanagement
Bei einer Logistikbeanstandung wird der LIEFERANT in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, den beschriebenen Logistikfehler zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu Fehlerbegrenzung, - eindämmung und -prävention einzuleiten. Der LIEFERANT ist dazu verpflichtet, auf Logistikfehler von KION mit sofortigen Gegenmaßnahmen zu reagieren.
Zur Gewährleistung eines systematischen Beschwerdemanagements fordert KION den LIEFERANTEN auf, ein vorab festgelegtes Eskalationsvorgehen zu befolgen. Im Rahmen dieses Vorgehens muss der LIEFERANT Kapazitäten und Ressourcen zur Durchführung der damit einhergehenden Aktivitäten bereitstellen, die zugehörigen Vorlagen verwenden und die vorgegebenen Zeitrahmen einhalten (Einzelheiten sind der Beschreibung des KION Eskalationsvorgehens zu entnehmen, die auf Anfrage durch den Ansprechpartner der Werkslogistik bereitgestellt werden kann).
Teillieferungen oder Sondertransporte als Maßnahmen zur Fehlerbegrenzung oder -eindämmung bedürfen der Zustimmung durch KION. Die Kosten für Sondertransporte trägt die Partei, durch die der Logistikfehler verursacht wurde.
4.6.3 Bewertung der Logistikleistung
Um die Leistung der LIEFERANTEN systematisch zu verbessern und KION-interne Entscheidungen im Rahmen der Vergabe neuer Projekte und Aufträge zu unterstützen, führt KION eine Bewertung der Logistikleistung durch. Die LIEFERANTEN-Bewertung sammelt Informationen über alle Aufträge und mögliche Logistikfehler (siehe Abschnitt 2.1). Basierend auf diesen Informationen klassifiziert KION die LIEFERANTEN. Eine schlechte Klassifizierung kann dazu führen, dass man bei der Vergabe neuer Aufträge nicht berücksichtigt und das Eskalationsverfahren eingeleitet wird. KION stellt die Ergebnisse der Bewertung monatlich auf Anfrage zur Verfügung.
Zusätzlich zur LIEFERANTEN-Bewertung behält sich KION das Recht vor, den Reifegrad der Zulieferkette zu bewerten und Audits vor Ort in den Räumlichkeiten des LIEFERANTEN durchzuführen oder durch einen von KION beauftragten Dritten durchführen zu lassen sowie eine Selbstbewertung der Logistik durch den LIEFEANTEN einschließlich Folgemaßnahmen zu verlangen.
4.6.4 Folgen von Logistikfehlern
Der LIEFERANT haftet für alle Kosten und/oder Schäden, die KION aufgrund von Logistikfehlern entstehen, sofern der LIEFERANT diese verursacht hat.
Darüber hinaus werden Logistikfehler in einem Fehlerkatalog zusammengefasst, der die zusätzlichen Kosten und Aufwände, die KION entstehen, aufzeigt (einsehbar unter https://www.kiongroup.com/de/Über-uns/Lieferanten/). Diese Kosten werden auf der Grundlage von Minutenfaktoren mit den durchschnittlichen länderspezifischen Stundensätzen multipliziert und dem LIEFERANTEN in Rechnung gestellt.
Bei Nichteinhaltung der in den LTC festgelegten Spezifikationen und möglichen weiteren durch einen KION Standort festgelegten Anforderungen, behält sich KION das Recht vor, die jeweilige Lieferung zurückzuweisen.
Anhaltend schlechte Leistungsbewertungen sowie fehlende Deeskalation im Eskalationsprozess führen zunächst zu einer KION-internen Warnung und schließlich zu einem Ausschluss bei der Vergabe neuer Aufträge.
5. Anlage
5.1 Bereitstellung von Dokumenten und Informationen
Verpackungsanweisungen: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
EDI-Standards: kiongroup.com/EDI
Webportal für die Leergutverwaltung: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
Beschreibung des Eskalationsverfahrens: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
Rahmenvertrag: Über den verantwortlichen Einkäufer
Allgemeine Einkaufsbedingungen: kiongroup.com/de/Über- uns/Lieferanten/
Logistik-Datenblatt: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
Logistik-Fehlerkatalog: kiongroup.com/de/Über- uns/Lieferanten/
Allgemeine Logistikbedingungen: kiongroup.com/de/Über- uns/Lieferanten/
Qualitätssicherungsvereinbarung: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
Aktuelle Logistikbewertung: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
SupplyOn: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik und unter supplyon.com
URBAN Ramp Control: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
URBAN Supply System: Über den Ansprechpartner der Werkslogistik
5.2 Abkürzungen
ASN: Advanced Shipping Notice (Versandvorabmitteilung)
EDI: Electronic Data Interchance (Elektronischer Datenaustausch) EMEA Europa, der Nahe Osten und Afrika
FCA: Free Carrier (Incoterm)
FIFOL: First In First Out
FPA: Forwarder Pickup Advice (Abholhinweis für Spediteure)
KMAT: Konfigurierbares Material
ITS: Industrial Trucks & Services (KION Geschäftssegment)
LSP: Logistics Service Provider (Logistikdienstleister)
LTC Logistics Terms and Conditions (Allgemeine Logistikbedingungen) OTL Odette Transport Label
SCS: Supply Chain Solutions (KION Geschäftssegment)
UCC/EAN: Barcode-Standard
VDA: Verband Deutscher Automobilindustrie