
Hauptniederlassung München
Regalprüfung
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, sind Lagerbetreiber verpflichtet, sämtliche Regalsysteme auf Sicherheit und Standfestigkeit hin zu überprüfen. Der Inhalt der Prüfung wurde in einem Normentwurf prEN 15635 festgelegt. Dieser Normentwurf wurde im August 2009 veröffentlicht und ist damit verbindlich geworden.
Was bedeutet das für den Betreiber?
Laut BetrSichV muss der Arbeitgeber für alle Arbeitsmittel eine Gefährungsbeurteilung erstellen oder erstellen lassen und darin z.B. Fristen und Umfang von Prüfungen festlegen.
Mit der DIN EN 15635 liegt eine Norm vor, in der Empfehlungen für die Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen und Regalen gegeben werden und unterstützt den Betreiber, der Verantwortung gemäß BetrSichV nachzukommen. Das umfasst auch die wöchentliche Sichtkontrolle und die mindestens alle 12 Monate durchzuführende Experteninspektion durch eine fachkundige Person.
Die wöchentliche Prüfung können Sie mit geeigneten Personal ggf. auch selber durchführen. Für die Experteninspektion bietet Ihnen STILL die Unterstützung von geschulten Fachleuten, die auf der Basis der DIN EN 15635 ausgebildet wurden.

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