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Allgemeine Lieferbedingungen für Gebrauchtgeräte

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen für Gebrauchtgeräte gelten für alle von STILL angebotenen Lieferungen von Gebrauchtgeräten. Sie gelten für alle Angebote, Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen von STILL. Sie gelten ausschließlich. Die Einkaufsbedingungen des Kunden, Änderungen oder Abweichungen von diesen Lieferbedingungen oder Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von STILL, um Vertragsbestandteil zu werden.

1.2. Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden über Gebrauchtgeräte ebenfalls, soweit nicht ausdrücklich auf andere Bedingungen hingewiesen wurde. Des Weiteren gelten diese Allgemeinen Lieferbedingungen für Gebrauchtgeräte auch für alle infolge eines abgeschlossenen Vertrags zustande kommenden Vereinbarungen, wie z. B. Wartungs- und Reparaturverträge.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Standard Angebote

2.1.1. STILL Angebote und Kostenanschläge für Gebrauchtgeräte sind freibleibend.

2.1.2. Für die Verpflichtung beider Parteien und für den Auftragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung von STILL maßgebend.

2.1.3. Ist dem Kunden für die Annahme eines Angebotes eine Frist gesetzt, kommt ein Vertrag nur bei fristgerechter Annahme zustande. Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht übereinstimmenden Annahme durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen übereinstimmenden Auftragsbestätigung zustande. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingang des Angebotes beim Kunden.

2.1.4. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

2.2. Online Angebote

2.2.1.STILL Online Angebote für Gebrauchtgeräte sind ebenfalls freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von STILL zustande.

2.2.2. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, wird der Kunde STILL diese Änderung unverzüglich per E-Mail oder auf einem anderen Postweg mitteilen. Das Risiko einer nichtaufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung der Auftragsbestätigung oder Bestellung liegt beim Kunden.

2.2.3. Unterlässt der Kunde diese Benachrichtigung oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann STILL vom Vertrag zurücktreten, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Rücktritt kann auch durch Absenden einer E-Mail an den Kunden rechtswirksam erklärt werden.

3. Lieferungen und Leistungen

3.1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben wie Geschwindigkeiten, Brennstoffverbrauch und Bedienungskosten sind branchenübliche Annäherungswerte und stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar. Sämtliche Beschreibungen der Gebrauchtgeräte, Zusagen oder sonstigen Äußerungen –vor oder bei Vertragsabschluss – haben keinen Garantiecharakter. STILL ist jederzeit zu Verbesserungen sowie zu Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Gebrauchtgeräte selbst – z.B. Farbabweichungen und Farbstruktur- berechtigt, soweit diese Verbesserungen und/oder Änderungen für die Kunden zumutbar sind.

3.2. Die Beschaffenheit der Liefergegenstände ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von STILL. Sie wird nicht garantiert. Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bedürfen – soweit nicht nach Ziffer 3.1 zulässig - der schriftlichen Vereinbarung. Auf Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z.B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Verkaufsunterlagen abweichen, hat der Kunde schriftlich hinzuweisen. Mangels eines solchen Hinweises sind die vorgenannten Normbedingungen von STILL maßgeblich.

3.3. An sämtlichen Unterlagen behält sich STILL alle Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Kostenanschläge, Zeichnungen und ähnliche Unterlagen dürfen ohne schriftlichen Einwilligung von STILL nicht anderweitig genutzt werden, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind STILL diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben. Das Eigentum an Unterlagen, die als Begleitdokumente mit dem Gebrauchtgerät an den Kunden übergeben werden, geht mit dem Gebrauchtgerät nach vollständiger Bezahlung durch den Kunden über. Das Eigentum an allen anderen Unterlagen verbleibt bei STILL.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Umsatzversteuerung

4.1. Preise

Die Preise für Gebrauchtgeräte verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab dem Lagerort von STILL zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung, einschließlich Verladung am Lagerort und ausschließlich Transport-, Verpackungs- und sonstiger Nebenkosten, die wir dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

Die Verpackung wird nur aufgrund besonderer Vereinbarung zurückgenommen.

4.2. Fälligkeit

4.2.1. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Preis bar ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar sofort nach Rechnungserhalt. STILL kann die Übergabe der Gebrauchtgeräte von der Zug Um Zug Zahlung durch den Kunden abhängig machen.

4.2.2. STILL ist außerdem berechtigt, wenn STILL befürchten muss, den Kaufpreis vom Kunden nicht rechtzeitig oder unvollständig zu erhalten, die vertragliche Verpflichtung mit Erhebung der Unsicherheitseinrede zu verweigern, bis die fällige Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist. Hat der Kunde nicht innerhalb einer schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet, kann STILL vom Vertrag zurücktreten. STILL ist auch berechtigt, nach einer schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bereits die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig leistet oder die Abnahme der bestellten Ware ernsthaft und endgültig ablehnt.

Im Falle des Rücktritts ist STILL auch berechtigt, Schadenersatz einschließlich entgangenem Gewinn in Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn der Schaden ist nachweislich geringer.

4.2.3.Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sowie die Aufrechnung damit ist ausgeschlossen.

4.2.4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Wechsel müssen diskontierfähig sein. Etwaige Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Kunden belastet.

4.3. Zahlungsverzug

4.3.1 Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die gesetzlichen Fälligkeitszinsen bis zum Verzugseintritt und anschließend die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. STILL ist berechtigt, im Verzugsfall für jede Mahnung eine Mahngebühr von zehn Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4. Umsatzversteuerung

Die Die Umsatzversteuerung richtet sich nach dem jeweiligen anzuwendenden Umsatzsteuerrecht. Bei grenzüberschreitender Lieferung wird STILL von bestehenden Steuerbefreiungsmöglichkeiten Gebrauch machen. Der Kunde verpflichtet sich bei grenzüberschreitender Lieferung innerhalb der EU, STILL unverzüglich die entsprechende Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Er wirkt bei den zur Erlangung einer Steuerbefreiung nach deutschem oder ausländischem Umsatzsteuerrecht geforderten weiteren Nachweisen im dazu erforderlichen Umfang mit. Von STILL abzuführende deutsche oder ausländische Umsatzsteuer wird neben dem Nettopreis in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zu tragen. Entsteht Umsatzsteuer auf Grund von Zahlungen, die vor Bewirkung der Lieferung erbracht werden, wird die Umsatzsteuer hierauf gesondert in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist mit dem Nettopreis zusammen fällig und zu entrichten.

5. Lieferfrist und Lieferzeit

5.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Kunden zu beschaffender Unterlagen und Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Details sowie nicht vor Eingang der ggf. vereinbarten Anzahlung.

5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Gebrauchtgerät zur Übernahme ab dem STILL Lagerort zur Verfügung steht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

5.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Beschlagnahme, Energieversorgungsschwierigkeiten, Krieg, Aufstand, Embargo, Requisition sowie Naturkatastrophen), die nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Gebrauchtgeräts von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- oder Zulieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von STILL nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird STILL in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Lieferung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.

5.4. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche berechnet, wobei die Geltendmachung höherer Lagerkosten vorbehalten bleibt. Dem Kunden wird gestattet, geringere Kosten für die Lagerung der Gebrauchtgeräte nachzuweisen. STILL ist jedoch berechtigt, nach schriftlich angemessener Fristsetzung anderweitig über die Gebrauchtgeräte zu verfügen.

6. Erfüllungsort und Gefahrübergang

6.1. Der Erfüllungsort für die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen ist der jeweilige Lagerort von STILL für das Gebrauchtgerät, sofern im Einzelfall kein abweichender Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

6.2. Die Lieferung erfolgt nach geltenden Incoterms „frei Frachtführer“ (FCA), vereinbarter STILL Lagerort [Incoterms 2010].

6.3. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, wenn Teillieferungen erfolgen oder STILL noch andere Leistungen (z. B. Versendung, Anfuhr, Einbringung, Aufstellung, Montage oder Einweisung) übernommen hat. Der Versand erfolgt grundsätzlich für Rechnung des Kunden. Der Kunde trägt auch die Gefahr, wenn er sich mit der Annahme des Gebrauchtgeräts in Verzug befindet.

6.4. Gelieferte Gebrauchtgeräte sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte gemäß Ziffer 8 dieser Lieferungsbedingungen anzunehmen, sofern diese Mängel nicht erheblich sind.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. STILL behält sich das Eigentum an allen Gebrauchtgeräten bis zur völligen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehende Forderungen, einschließlich Forderungen aus zusätzlich geschuldeten Nebenleistungen (z B. Montage), vor. Im Falle einer Zahlungsvereinbarung im Scheck-Wechsel-Verfahren erstreckt sich der Vorbehalt auf die Einlösung des von STILL akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei STILL. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.2. STILL behält sich das Eigentum an allen Gebrauchtgeräten bis zur völligen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehende Forderungen, einschließlich Forderungen aus zusätzlich geschuldeten Nebenleistungen (z B. Montage), vor. Im Falle einer Zahlungsvereinbarung im Scheck-Wechsel-Verfahren erstreckt sich der Vorbehalt auf die Einlösung des von STILL akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei STILL. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.3. Der Kunde darf die Gebrauchtgeräte weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

7.4. Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde STILL unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden.

7.5. Der Kunde ist berechtigt, die Gebrauchtgeräte im ordentlichen Geschäftsgang seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen oder deren Gebrauch entgeltlich Dritten zu überlassen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung oder Gebrauchsüberlassung an STILL in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung der Vorbehaltsware zuzüglich 20% ab, unabhängig davon, ob die Gebrauchtgeräte ohne oder nach Verarbeitung weitergegeben werden und ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von STILL, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch wird STILL von der Befugnis nur dann Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber STILL nicht nachkommt, oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt wird. Ab dem Zahlungsverzug kann STILL verlangen, dass die STILL zustehenden Beträge auf ein von STILL benanntes Treuhandkonto eingezahlt werden. STILL kann auch verlangen, dass die Schuldner des Kunden Zahlungen an STILL leisten und der Kunde zu diesem Zweck STILL die Schuldner der abgetretenen Forderung namhaft macht und diesen Schuldnern die Abtretung offen legt.

7.6. Kann die Forderung aus der Weiterveräußerung im vorgenannten Umfang nicht abgetreten werden, weil die Forderung unter einer Kontokorrentabrede zwischen Kunde und dessen Kunden fällt, so gilt der Saldo aus dem Kontokorrentverhältnis nach der Saldierung insoweit als abgetreten, als die Forderung aus der Weiterveräußerung nach den vorstehenden Bestimmungen abgetreten werden soll. Diese Sicherheit bleibt bis zur Tilgung der gesamten Forderungen des Kunden gegen den Dritten bestehen.

7.7. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht STILL gehörenden Waren durch den Kunden steht STILL das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zu. Für die entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

7.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist STILL nach schriftlicher Abmahnung zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass die Rücknahme automatisch den Rücktritt von dem Liefervertrag bedeutet. In diesem Fall ist die Lieferfrist gehemmt. STILL behält sich vor, nach Behebung des Leistungshindernisses oder Leistung einer Sicherheit den Kunden unter erneuter Geltung und Fortlauf der vereinbarten Lieferfrist zu beliefern.

7.9. STILL verpflichtet sich, STILL zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

7.10.Lässt das Recht, in dessen Bereich sich die Gebrauchtgeräte befinden, die vorstehende Sicherungsabrede nicht zu, gestattet es aber STILL, sich andere Rechte an den Gebrauchtgeräten vorzubehalten, so kann STILL alle Rechte dieser Art ausüben.

7.11. Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen von STILL mitzuwirken, die STILL zum Schutz des Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts an den Gebrauchtgeräten treffen will.

8. Ansprüche bei Sachmängeln

8.1. Umfang

8.1.1. Für Sachmängel an den Gebrauchtgeräten gewährt STILL in nachstehend beschriebenen Umfang Mängelansprüche nur dann, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung von STILL festgehalten ist.

8.1.2. Die vermarkteten Gebrauchtgeräte werden in Gold, Silber und Bronze klassifiziert und gewähren dem Kunden entsprechende Mängelansprüche unter Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung. Die Mängelansprüche verjähren bei Gold nach 6 Monaten, jedoch längstens 600 Betriebsstunden (inkl. Batterie und Ladegerät bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen) je nachdem was früher eintritt, bei Silber nach 3 Monaten, jedoch längstens 300 Betriebsstunden (inkl. Batterie und Ladegerät bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen) und bei Bronze bestehen keine Mängelansprüche. Die Bestimmung der Gebrauchtgeräteklassifizierung befindet sich auf der STILL Website www.still.de/Gebrauchte.

8.1.3. Im Händlergeschäft gewährt STILL keine Mängelansprüche.

8.1.4. Entspricht das Gebrauchtgerät bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so umfasst der Mängelanspruch des Kunden nach Wahl von STILL die unentgeltliche Ersatzlieferung oder die unentgeltliche Nachbesserung derjenigen Teile, die unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt sind.

Zur Vornahme aller STILL nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit STILL stets die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu gewähren; sonst ist STILL von der Mangelbehebung befreit. STILL trägt im Fall der Mangelbehebung alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Dies gilt nicht für Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort als den vertraglichen Erfüllungsort verbracht wurden. Ersetzte Teile werden Eigentum von STILL.

8.2. Untersuchungspflicht

Die Geltendmachung von Sachmängelansprüchen des Kunden im Rahmen der Gold und Silber Klassifizierung setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Sachmängel sind STILL vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8.3. Nebenverpflichtung und Patentrechte

Wenn durch Verschulden von STILL das gelieferte Gebrauchtgerät vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Ziffern 8. und 9. dieser Lieferbedingungen. Bei Rechtsmängeln, insbesondere wenn durch die Lieferung Patentrechte Dritter verletzt werden, bemüht sich STILL um deren Beseitigung innerhalb angemessener Zeit. Gelingt dies nicht, so findet Ziffer 9. dieser Lieferbedingungen Anwendung. Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Gebrauchtgerät entstanden sind.

9. Recht des Kunden auf Rücktritt oder Minderung und sonstige Haftung

9.1. Leistungshindernisse

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn STILL vor Gefahrübergang die gesamte Lieferung endgültig unmöglich wird. Ist STILL erkennbar nur vorübergehend an der Lieferung gehindert, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn STILL nicht in angemessener Frist nach Wegfall des Leistungshindernisses liefert.

9.2. Fehlgeschlagene Nacherfüllung

Der Kunde hat ferner ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag,

wenn STILL eine schriftlich gestellte angemessene Frist zur Mangelbehebung wegen eines Mangels für die der Kunde unter der Gold oder Silber Klassifizierung Mängelansprüche geltend machen kann, fruchtlos verstreichen lässt. Dabei ist die Frist zur Mängelbehebung so zu stellen, dass sie etwaige Bestell- und Lieferfristen für notwendige Ersatzteile für die Durchführung der Mängelbehebung berücksichtigt oder

wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, wobei mindestens zwei Versuche einzuräumen sind.

In den vorgenannten Fällen kann der Kunde nach seiner Wahl statt des Rücktritts auch eine entsprechende Minderung des Kaufpreises verlangen.

9.3. Minderung

Liegen nach Abschluss der Mängelbehebung noch Mängel vor, die nicht erheblich sind, wovon widerlegbar auszugehen ist, wenn die Gebrauchtgeräte noch für die zweckentsprechende Nutzung geeignet sind, ist das Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Minderungsrecht zu. Für die Ermittlung der Wertminderung findet § 441 Abs. 3 BGB Anwendung, wobei für die Wertminderung allein das Nutzungsinteresse des Kunden maßgeblich ist.

9.4. Haftungsausschluss

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen - sowie Ersatz von Schäden irgendwelcher Art und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Gebrauchtgerät selbst entstanden sind (z.B. Nutzungs- u. Produktionsausfall, entgangener Gewinn oder andere Folgeschäden). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit von STILL sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet STILL – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen gemäß §§ 1 u. 4 Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Gebrauchtgeräts für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei einer garantierten Beschaffenheit, wenn die Garantie gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Gebrauchtgerät entstanden sind, abzusichern. Der Haftungsausschluss gilt auch dann nicht, wenn STILL durch eine schuldhafte Pflichtverletzung Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper und Gesundheit verursacht hat.

10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht und Teilunwirksamkeit

10.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, für Verfahren wegen Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, sind die Zivilgerichte in Hamburg zuständig. Dies gilt nicht, soweit ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

STILL ist auch berechtigt, ein für den Kunden zuständiges Gericht zu wählen.

10.2. Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

10.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und/oder Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.