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Investitionsbooster für Ihre Intralogistik

Jetzt Steuervorteile nutzen. Sofort sparen und nachhaltig investieren.

Das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ ist in Kraft getreten. Im Mittelpunkt steht der neue Investitionsbooster – eine steuerliche Sonderregelung, die Unternehmen gezielt bei zukunftsorientierten Investitionen unterstützt.

Was bringt der Investitionsbooster?

Wer zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 in sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens investiert – etwa Elektrostapler, Lagertechnik oder Automatisierungslösungen – profitiert von einer degressiven Sonderabschreibung: In den ersten drei Jahren können bereits jeweils max. 30 % der Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Konkreter Nutzen für Ihr Unternehmen:

  • Steuerlast sofort senken – bereits im Jahr der Investition
  • Liquidität verbessern – mehr finanzieller Spielraum ab dem ersten Jahr
  • Zukunft gestalten – Investitionen in moderne Technik werden leichter realisierbar
  • Planungssicherheit – durch klare steuerliche Rahmenbedingungen
  • Langfristige Entlastung – durch die ab 1. Januar 2028 geplante Senkung der Körperschaftsteuer
     

Beispiel: Elektrostapler mit Lithium-Ionen-Batterie

Anschaffungskosten: 40.000 € netto

Jahr
AfA %
AfA (€)
Restwert (€)
Methode
1 30 % 12.000 28.000 degressiv
2 30 % 8.400 19.600 degressiv
3 30 % 5.880 13.720 degressiv
4 25 % 3.430 10.290 linear
5 25 % 3.430 6.860 linear
6 25 % 3.430 3.430 linear
7 25 % 3.430 0 linear
8 0 % 0 0 -

Wie profitiert Ihre Intralogistik?

Das neue Gesetz bietet genau dort Vorteile, wo viele Unternehmen aktuell vor Herausforderungen stehen: in der innerbetrieblichen Logistik.

Beispielhafte Investitionsfelder:

  • Umstieg auf energieeffiziente Elektrostapler, Nieder- oder Hochhubwagen
  • Einführung oder Ausbau von automatisierten Materialflüssen
  • Kommissionierer
  • Regalbediengeräte
  • Fahrerlose Transportsysteme (FTS/AGV)
  • Anhänger und Routenzugwagen
  • Mobile Fördertechnik (z. B. Rollenbahnen auf Rädern)
  • Schlepper
  • Ladegeräte für Flurförderzeuge
  • Mobile Hebe- oder Kippgeräte
  • Stapler-Anbaugeräte (z. B. Klammern, Drehgeräte, Teleskopgabeln)


Zudem lässt sich der Investitionsbooster mit weiteren staatlichen Förderprogrammen kombinieren. Wer in saubere Elektrostapler investiert, profitiert doppelt – durch steuerliche Vorteile und mögliche Förderzuschüsse.


Nutzen Sie das Investitionsfenster, um Ihre Intralogistik zu modernisieren

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um mit finanzieller Unterstützung, steuerlichen Vorteilen und klarem Fokus auf Zukunftsfähigkeit zu investieren. Ob Neuanschaffung von Gabelstaplern, Lagertechnikfahrzeugen, Automatisierungslösungen oder Optimierung Ihrer Servicekosten:
Wir beraten Sie gerne. 

1. Investitionsbedarf prüfen:
Welche Fahrzeuge, Systeme oder Prozesse sollen modernisiert werden?
Wir beraten Sie zu den passenden Lösungen für Ihre Intralogistik.

2. Fördermöglichkeiten klären:
Sie interessieren sich für saubere Elektrostapler zur CO2-Reduzierung?
Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu zertifizierten Förderexperten.

 

Senden Sie und eine Nachricht, und wir melden uns bei Ihnen.

Sprechen Sie mit einem STILL Experten und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung – schnell, kostenlos und exakt auf Ihre Anforderungen zugeschnitten. Wir unterstützen Sie dabei, die optimalen Lösungen für Ihre Intralogistik zu finden.