
Niederlassung Frankfurt
FEM 4.004-Prüfung
Mindestens einmal pro Jahr – so will es bekanntlich der Gesetzgeber – muss bei Gabelstaplern eine FEM 4.004-Prüfung nach der Vorschrift für Flurförderzeuge (BGV D 27 ) durchgeführt werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.
STILL arbeitet darum auch bei der FEM 4.004-Prüfung so qualitätsbewusst wie auf allen anderen Gebieten: von der Überprüfung der Gabel bis hin zur Längenmessung der Lastketten – alle Details werden mit speziellen Prüfeinrichtungen genauestens durchgecheckt und im Prüfbuch festgehalten.
Unten finden Sie das DGUV Regelwerk für den Umgang mit FEM 4.004 Prüfungen.
