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Hauptniederlassung Dortmund

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Regalprüfung

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Lagereinrichtungen/Regale Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung und damit der Verantwortung des Betreibers.

Die DIN EN 15 635 differenziert zwischen der wöchentlich durchzuführenden Inspektion und der Experteninspektion, die in Intervallen von max. 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss. Während die wöchentliche Inspektion das Unternehmen selbst durchführen kann, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich. Für diese gesetzlich erforderliche Experteninspektion stehen Ihnen unsere zertifizierten Regalinspekteure gern zur Verfügung.

Die Inspektion erfolgt systematisch anhand eines detaillierten Inspektionsprotokolls und wird anschließend mit einer Prüfplakette dokumentiert.

Auf Wunsch übernehmen wir auch die Terminverfolgung für zukünftige Prüfungen an Ihren STILL-Regalen.

Gern beraten wir Sie persönlich und erstellen Ihnen ein Angebot.

Prüfungsablauf

Die Regalinspektion wird während des laufenden Betriebs durchgeführt. Gegenstand der Prüfung sind folgende Leistungen:

  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation. Der Regalprüfer kontrolliert stichprobenartig, ob die Belastungsgrenzen nicht überschritten werden.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 (DGUV Regel 108-007) der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Es wird kontrolliert, ob alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind.
  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau durch intensive Sichtkontrollen. Es wird kontrolliert (auch im oberen Bereich) ob Ständer, Stützen und Traversen Beschädigungen aufweisen.
  • Sichtprüfung von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635. Punktuelles Vermessen der Regale auf senkrechten und geraden Stand.

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