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Mit dem Stapler auf die Straße

Logistikdienstleister brauchen flexible Lösungen

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, mit dem Gabelstapler in den öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Doch nicht mit jedem Fahrzeug ist das erlaubt. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften für Gabelstapler.

Ein Stapler im Straßenverkehr? Üblicherweise beschränkt sich der Einsatz von Gabelstaplern auf das firmeneigene Betriebsgelände. Doch manchmal lässt es sich nicht vermeiden, mit den Gabelstaplern in den öffentlichen Verkehr zu fahren – etwa, um eine Straße zwischen zwei Produktionshallen zu überqueren oder zum Ein- und Ausladen eines Lkw. Dann greifen besondere Regelungen, damit die Fahrzeuge sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Wir erklären, was sie für Fahrer und Fahrzeug bedeuten.


Was ist „öffentlicher Verkehrsraum“?

Interessanterweise geht die Straßenverkehrsordnung bei der Definition von „öffentlichem Verkehrsraum“ einen Schritt weiter, als man es dem Wortsinn nach erwarten würde: „Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.“ Übersetzt: Auch Parkplätze sowie Be- und Entladezonen und frei zugängliches Gelände sind öffentlicher Verkehrsraum. Das kann in einzelnen Fällen also auch das Betriebsgelände sein. Nur Bereiche, die offensichtlich nicht frei zugänglich sind, zählen nicht dazu – beispielsweise, weil sie eingezäunt sind. Darüber hinaus zählt als rechtlich vorgegebener Verkehrsraum auch alles, was in der Alltagssprache so verstanden wird: Straßen, Wege und Plätze, die nach Bundes- oder Landesrecht dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind.


Die Gesetzeslage – was steht wo?

Für den Einsatz von Gabelstaplern im öffentlichen Verkehrsraum sind verschiedene Gesetze und Verordnungen relevant. Die wichtigsten sind:
 

  1. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG): Hier finden sich die grundlegenden Bestimmungen zur Zulassung von Fahrzeugen. Dabei heißt es unter anderem: „§1 (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein.“

  2. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Sie konkretisiert die Zulassungsbestimmungen, die im StVG festgelegt sind. So ist beispielsweise geregelt, dass alle Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h eine Zulassung brauchen. Für Gabelstapler ist hier insbesondere der dritte Absatz wichtig: „§ 3 (3.1.a) Einer Zulassung bedürfen nicht: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler.“

  3. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Hier sind die grundlegenden technischen Anforderungen an Fahrzeuge im Straßenverkehr festgelegt. Auch Gabelstapler müssen über gewisse Ausrüstungen verfügen. Dabei ist vor allem dieser Absatz wichtig: „§ 30 (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.“

  4. Die Straßenverkehrsordnung (StVO): Sie regelt das Verhalten der Fahrer. Darin sind beispielsweise Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Aspekte des Verkehrsverhaltens festgehalten, die auch für Gabelstaplerfahrer im öffentlichen Raum gelten.


Was bedeutet die Gesetzeslage für Gabelstapler?

Die meisten Gabelstapler, die auf dem Betriebsgelände eingesetzt werden, haben eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h. Damit sind sie nicht zulassungspflichtig und brauchen kein Kennzeichen. Sie müssen lediglich mit dem Namen und der Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein. Auch die Versicherungspflicht entfällt. Bei diesen Staplern reicht die gewöhnliche Betriebshaftpflichtversicherung aus.


Ausrüstung für den Straßenverkehr

Um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen die Gabelstapler bestimmte Ausrüstungsanforderungen erfüllen. Diese sind in der StVZO geregelt und beinhalten:

  • Lichttechnische Einrichtungen (§ 49a-54 StVZO): 
    • Scheinwerfer oder Abblendlicht nach vorne
    • Schlussleuchte nach hinten
    • Bremsleuchten
    • Rückleuchten
    • Blinker
    • Warnblinkanlage
  • Außenspiegel (§ 56 StVZO)
  • Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 StVZO)
  • Seitliche Reflektoren (§ 51a StVZO)
  • Hupe (§ 55 StVZO)
  • Warndreieck (§ 53a StVZO)
  • Bei Staplern über vier Tonnen zulässiger Gesamtmasse: Unterlegkeil (§ 41 StVZO)
  • Warndreieck und Verbandskasten (§ 35h StVZO)
  • Gabelzinkenabsicherung (§ 30 StVZO)

 

Aufzählung von wichtigen Anforderungen für Gabelstapler im Straßenverkehr
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

Sonderregelung für kurze Wege

Wer im täglichen Betrieb regelmäßig kurze Wege auf öffentlichen Straßen zurückgelegen muss, kann dafür bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine Sondergenehmigung beantragen. Damit ist es möglich, öffentlichen Verkehrsraum auch ohne die entsprechende Ausrüstung zu befahren. Oftmals ist die Genehmigung jedoch mit bestimmten Auflagen verknüpft. Das können zeitliche Beschränkungen sein oder die Pflicht, einen Einweiser zu benutzen.


Anforderungen an den Fahrer

Neben dem Fahrzeug selbst muss auch der Fahrer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das gilt für Fahrten auf dem Betriebsgelände ebenso wie für den öffentlichen Straßenverkehr. In beiden Fällen muss der Fahrer über eine gültige Fahrererlaubnis verfügen. 

Ausgenommen sind Fahrzeuge, die baubedingt nicht schneller als 6 km/h fahren können. Hier ist ein Staplerschein ausreichend. Für Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h wird zusätzlich zum Staplerschein auch noch ein Führerschein der Klasse L benötigt. Hier gibt es jedoch eine wichtige Besonderheit: Zwar kann der L-Führerschein schon mit 16 Jahren erworben werden, aber selbstständig ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Jüngere Fahrer mit Führerschein sind also auf das Betriebsgelände beschränkt.

Tabelle mit Übersicht über Führerscheinklassen für Gabelstapler
Um einen Gabelstapler im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine gültige Fahrerlaubnis nötig.

Sicherheit geht vor!

Die hier aufgezählten Gesetze und Anforderungen an Gabelstapler und ihre Fahrer dienen dazu, den Straßenverkehr für alle sicherer zu machen. Da sich im Straßenverkehr und bei der Fahrzeugentwicklung immer wieder etwas ändert, können sich auch die gesetzlichen Vorgaben verändern. Deshalb ist es wichtig, dass sich Betreiber und Fahrer immer auf dem neuesten Stand halten. Zentral ist auch, sich bewusst zu machen, wo das private Betriebsgelände endet und der öffentliche Verkehrsraum beginnt – denn dort sind weitere Verkehrsteilnehmer unterwegs, die sich anders verhalten als die Kollegen im Lager. Vorrausschauendes Fahren macht den Straßenverkehr in diesen Bereichen für alle sicherer.


Wichtiger rechtlicher Hinweis

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen ausschließlich Informationszwecken dienen und keinesfalls als Rechtsberatung zu verstehen sind. Unser Team besteht nicht aus Rechtsanwälten oder Experten für Verkehrs- oder Arbeitsrecht. Bitte beachten Sie, dass sich die hier beschriebenen Regelungen und Vorschriften im Laufe der Zeit ändern können. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor jeglichen Entscheidungen oder Maßnahmen bei den zuständigen Behörden oder juristischen Fachleuten über den aktuellen Stand zu informieren.

 

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