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Unternehmen profitieren von staatlichen Fördermöglichkeiten für saubere Elektrostapler

Fördermöglichkeiten CO2-Einsparungen

Unternehmen, die vor einer Neuanschaffung eines Gabelstaplers stehen, können bis zu 50% öffentliche Subvention erhalten. Die Förderung betrifft den Neukauf, Mietkauf und Leasing von Elektrostaplern.  

Die Förderung unterstützt Investitionen zur CO2-Einsparung

Die EU hat ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2050 soll Europa klimaneutral sein, wobei die Reduktion von Treibhausgasen eine wesentliche Rolle spielt. Um dies zu erreichen, werden Programme angeboten, um energieeffiziente Technologien in der Wirtschaft zu fördern, wie zum Beispiel Elektrostapler.

CO2-Einsparungen

Förderprogramme richten sich u.a. an Unternehmen, die von Gas- oder Dieselstaplern auf Elektrostapler mit Blei-Säure-Batterien, mit Li-Ion-Technologie oder Wasserstoffantrieb umstellen.

Die Investition in umweltschonende Antriebe für Gabelstapler ist förderfähig, da das Unternehmen so einen Betrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz leistet und der fossile Energieverbrauch gesenkt oder sogar vermieden wird.

Gefördert wird nicht die Anschaffung selbst, sondern die CO2-Einsparung, die durch den Einsatz eines sauberen Elektrostaplers erzielt wird. Für das Unternehmen bedeutet das nicht nur Kosten sparen, sondern auch ein Schritt in Richtung nachhaltige Intralogistik.

Was wird gefördert?

  • Austausch- und Zusatzinvestitionen zum Bestand
  • Umstellung von fossil auf elektrisch betriebene Gabelstapler
  • Gabelstapler muss ortsfest eingesetzt werden
  • Alle Tonnagen und Modelle (keine Schubmaststapler)

Wie hoch ist die Förderung?

Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von der Höhe der CO2-Einsparung sowie der Unternehmensgröße. Zur Stärkung des Mittelstandes erhalten kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) eine höhere Förderung. Die maximale Fördersumme liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und 1200 Euro pro eingesparter Tonne CO2.


Berechnung

Unternehmensgröße Förderhöhe Grundlage
Kleine Unternehmen
Mitarbeiteranzahl < 50, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
max. 50% der förderfähigen Investitionskosten 1200 Euro pro eingesparter Tonne CO2
Mittlere Unternehmen
Mitarbeiterzahl < 250, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €,
Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €
max. 40% der förderfähigen Investitionskosten 900 Euro pro eingesparter
Tonne CO2
Nicht KMU-Unternehmen
Mitarbeiterzahl ≥ 250, Jahresumsatz > 50 Mio. €,
Bilanzsumme > 43 Mio. €
max. 30% der förderfähigen
Investitionskosten
500 Euro pro eingesparter
Tonne CO2

Wichtig! Jede Förderung muss vor Kauf / Projektbeginn beantragt sein.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern   

Investitionsvorhaben Finanzierung Projektstart
  • Gefördert werden Neu- & Ersatzinvestitionen. 
  • Förderung gilt ausschließlich für neue Gabelstapler.
  • Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden (Zweigniederlassungen = Betriebsgelände)
  • Ein Kauf ist grundsätzlich förderfähig
  • Leasing & Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig.
  • 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
  • Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten.
  • Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller!
  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden.
  • Der Elektrostapler darf direkt nach der erfolgreichen Antragstellung auf eigenes Risiko bestellt werden.

 


Beispielrechnung - Förderung neuer Elektrostapler

1. Austausch Dieselstapler 2. Austausch Treibgasstapler 3. Zusatzinvestition
  • Antragssteller = KMU
  • Betriebsstunden 2.000 h/Jahr
  • Verbrauch alter Stapler 4,0 l/h
  • Verbrauch E-Stapler 6,6 KW/h
  • Investition 42.970€
  • Fördersumme 11.033,19€
  • Antragssteller = KMU
  • Betriebsstunden 2.500 h/Jahr
  • Verbrauch alter Stapler 3,4 kg/h
  • Verbrauch E-Stapler 6,9 KW/h
  • Investition 37.243,42€
  • Fördersumme 11.675,30€
  • Antragssteller = KMU
  • Betriebsstunden 1.900 h/Jahr
  • Anschaffung E-Stapler 5t
  • Investition 60.000,00€
  • Fördersumme 19.083,16 €
Förderquote 25,68% Förderquote 31,35% Förderquote 31,81%

Kleinst- und Kleinunternehmen haben die Wahl

Wird ein Energieträgerwechsel vorgenommen, wird die neue elektrifizierte Investition pauschal (unabhängig von den Betriebsstunden) mit 33% (nach de-minimis Verordnung) subventioniert.

Folgende Anforderungen müssen berücksichtigt werden:

  • Die auszutauschende oder umzurüstende Anlage (Stapler) muss sich mindestens seit fünf Jahren im Bestand befinden und noch funktionstüchtig sein.
  • Die umgerüstete Bestandsanlage oder Neuanlage muss für den gleichen Einsatzzweck verwendet werden wie die Anlage, die ausgetauscht wird.
  • Die betreffende Anlage darf nur in der angegebenen Betriebsstätte genutzt werden
  • Die betreffende Anlage muss ab Inbetriebnahme für mindestens drei Jahre bestimmungsgemäß betrieben werden Ausgetauschte Altanlagen (Altstapler) beziehungsweise ausgetauschte Altkomponenten müssen entsorgt werden. Ein Verkauf gilt nicht als Entsorgung.

Einfach an die Förderung gelangen

Sie planen einen den Kauf, den Mietkauf oder Leasing eines sauberen Elektrostaplers? Dann senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir kümmern uns darum, dass Sie unkompliziert an Ihre Förderung gelangen. 

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