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Staplerschein: Das Wichtigste auf einen Blick

Mitarbeiter erhält Fahrausweis für Flurförderzeuge von STILL – Staplerschein Übergabe für sicheres Fahren mit Gabelstaplern und Lagertechnikfahrzeugen

Ob in der Logistik, Produktion oder im Lager – wer einen Gabelstapler bedienen will, braucht eine entsprechende Ausbildung. Welche gesetzlichen Regelungen gelten, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was kostet ein Staplerschein? Wir klären auf.


Gesetzliche Regelungen und Voraussetzungen

In Deutschland ist der Staplerschein (korrekt: Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen) gesetzlich vorgeschrieben, wenn Personen mit einem motorisierten Gabelstapler arbeiten. Grundlage dafür ist die DGUV Vorschrift 68 sowie die DGUV Grundsatz 308-001, in denen die Anforderungen an die Ausbildung von Gabelstaplerfahrern geregelt sind. Wer einen Gabelstaplerführerschein erwerben möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und körperlich sowie geistig dafür geeignet sein. Das bedeutet zum Beispiel, über ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen zu verfügen. Auch eine schnelle Reaktionsfähigkeit ist wichtig, sowie die Fähigkeit, komplexe Situationen zu erkennen und richtig einzuschätzen. Die Eignung wird in der Regel durch eine betriebsärztliche Untersuchung oder eine entsprechende Selbstauskunft überprüft.

Anders als beim Pkw-Führerschein ist der Staplerschein kein behördlich ausgestelltes Dokument, sondern wird in der Regel von zertifizierten Schulungsanbietern ausgestellt. Arbeitgeber sind verpflichtet, nur solche Personen mit dem Stapler fahren zu lassen, die entsprechend qualifiziert sind und unterwiesen wurden.

Wer im Betrieb einen Gabelstapler führen will, braucht nicht nur einen Staplerschein – auch ein schriftlicher Fahrauftrag des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich.
Wer im Betrieb einen Gabelstapler führen will, braucht nicht nur einen Staplerschein – auch ein schriftlicher Fahrauftrag des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich.

Wie läuft die Ausbildung ab und was kostet ein Staplerschein?

Staplerfahren wird in speziellen Schulungen gelehrt, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfassen. Die Ausbildung gliedert sich in mehrere Stufen. Für die meisten betrieblichen Anforderungen reicht der sogenannte „Staplerschein Stufe 1“, der das Fahren von Gabelstaplern auf dem Betriebsgelände abdeckt. Wer komplexere Geräte bedienen möchte oder besondere Einsatzgebiete hat, benötigt oft den „Staplerschein Stufe 2“. Die Kosten für einen Gabelstapler-Führerschein variieren je nach Anbieter, Umfang und Region – typischerweise liegen sie zwischen 100 und 300 Euro. Häufig übernimmt jedoch der Arbeitgeber die Kosten für die Schulung.

Voraussetzungen für den Staplerschein
Voraussetzungen für den Staplerschein

Wie lange ist der Staplerschein gültig?

Grundsätzlich verliert ein einmal erworbener Staplerschein nie seine Gültigkeit. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im sicheren Umgang mit Flurförderzeugen zu unterweisen. Diese Unterweisungen dienen dazu, sich an neue betriebliche Gegebenheiten anzupassen und generell die Kenntnisse aufzufrischen. Auch rechtliche Änderungen oder technische Neuerungen werden dabei vermittelt. Wer den Arbeitsbereich innerhalb eines Unternehmens oder den Arbeitgeber wechselt, muss ebenfalls neu unterwiesen werden. 

Neben dem Staplerführerschein ist ein schriftlicher Fahrauftrag des Arbeitgebers zwingend erforderlich, um Gabelstapler im Betrieb führen zu dürfen. Der schriftliche Fahrauftrag dokumentiert, dass der Mitarbeiter mit dem Gebrauch von Flurförderzeugen beauftragt und entsprechend unterwiesen wurde. Ohne diesen Auftrag darf kein Gabelstapler bewegt werden – selbst dann nicht, wenn ein gültiger Staplerschein vorliegt.

 Nicht alle Flurförderzeuge im Betrieb erfordern einen Staplerschein – für Mitgänger-Fahrzeuge ist lediglich eine Einweisung durch den Arbeitgeber Pflicht.
Nicht alle Flurförderzeuge im Betrieb erfordern einen Staplerschein – für Mitgänger-Fahrzeuge ist lediglich eine Einweisung durch den Arbeitgeber Pflicht.

Welche Vorschriften gelten für Mitgänger-Fahrzeuge?

Nicht alle Flurförderzeuge im Betrieb erfordern einen Gabelstaplerführerschein. Für sogenannte Mitgänger-Flurförderzeuge ist keine spezielle Schulung vorgeschrieben – also für Geräte, die zu Fuß begleitet werden und auf denen nicht mitgefahren wird. Dazu zählen beispielsweise elektrische oder manuelle Hubwagen, bei denen der Bediener neben dem Gerät herläuft und es über eine Deichsel steuert. Dies schließt auch Mitgänger-Geräte mit hochklappbaren Fahrerstandplattformen ein, solange diese eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten. Allerdings: Obwohl für diese Geräte keine formale Ausbildung oder ein Staplerschein notwendig sind, muss der Arbeitgeber dennoch eine kurze betriebliche Einweisung durchführen.


Wer darf mit dem Gabelstapler auf öffentlichen Straßen fahren?

Das Fahren von Gabelstaplern auf öffentlichen Straßen unterliegt besonderen Regelungen. Soll ein Gabelstapler außerhalb des Betriebsgeländes bewegt werden, benötigt der Fahrer zusätzlich zum Staplerschein eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse L oder höher. Außerdem muss das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechend versichert und mit allen vorgeschriebenen Ausstattungen versehen sein (wie Beleuchtung und Kennzeichen). Der Einsatz auf öffentlichen Straßen ist nur unter Einhaltung dieser zusätzlichen Vorschriften erlaubt.

Wer mit einem Gabelstapler außerhalb des Betriebsgeländes auf öffentlichen Straßen fahren möchte, braucht neben dem Staplerschein auch noch einen Führerschein der Klasse L oder höher.
Wer mit einem Gabelstapler außerhalb des Betriebsgeländes auf öffentlichen Straßen fahren möchte, braucht neben dem Staplerschein auch noch einen Führerschein der Klasse L oder höher.

Mit STILL zum Staplerschein

Wer Staplerfahren lernen möchte, sollte sich vorab über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Schulungsmöglichkeiten informieren. Der Gabelstaplerführerschein ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis, essentiell sowohl für die persönliche Sicherheit als auch für den reibungslosen Betriebsablauf. Ob Einzelperson oder Unternehmen: Eine professionelle Schulung zahlt sich langfristig aus: durch weniger Unfälle, rechtssicheren Einsatz von Personal und effizientere Arbeitsprozesse.

Als erfahrener Anbieter unterstützt STILL Sie mit einem umfassenden Schulungsangebot rund um den Gabelstaplerführerschein – von der Grundausbildung über Auffrischungskurse bis hin zu speziellen Seminaren für unterschiedliche Fahrzeugtypen. Unsere Schulungen finden deutschlandweit statt und erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen. Weitere Informationen zu Fahrerschulungen und zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website oder direkt bei Ihrem STILL Ansprechpartner.

 

Rechtlicher Hinweis:

Die in diesem Beitrag genannten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu gesetzlichen Vorgaben wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder Berufsgenossenschaften.

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